Täterarbeit schützt
Die Arbeit mit Täter:innen im Rahmen von familiärer Gewalt ist ein wesentlicher Bestandteil der Opferschutzarbeit. Nur wenn wir mit allen Teilen des von Gewalt betroffenen Familiensystems arbeiten kann Gewaltschutz und Gewaltprävention langfristig wirksam werden. Die Täterarbeit erhöht den Opferschutz. Voraussetzung dafür, ist das Prinzip der opferschutzorientierten Täter:innenarbeit.
Opferschutzorientierte Täterarbeit (OTA)
Der Dachverband „Vernetzter Opferschutz und opferschutzorientierte Täterarbeit – DVOTA“ definiert opferschutzorientierte Täter:innenarbeit wie folgt:
„Zusammengefasst werden unter Opferschutzorientierter Täter:innenarbeit Interventionen bei Fällen von Gewalt im sozialen Nahraum und häuslicher Gewalt verstanden, die zum Ziel haben, das Verhalten der gewalttätigen Personen zu verändern, Gewalt zu beenden und die gewaltbetroffenen Personen vor erneuter Gewalt zu schützen, zu unterstützen und zu stärken. Dieses Ziel wird arbeitsteilig und vernetzt von Täter:innenarbeits- und Opferschutzeinrichtungen umgesetzt, wobei auch mit den zuständigen Behörden zusammengearbeitet wird.“ (DVOTA, 2022, o.S.)
Eine Vernetzung zwischen Opferschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern, Kinderschutz, etc.) und Täter:innenarbeitsorganisationen (Männerberatungen, NEUSTART, Beratungsstellen für Gewaltprävention, etc.) ist hier Grundvoraussetzung. Strukturierte Interventionen sollen Gewaltverhalten beenden und verhindern. Die Arbeit mit den gewaltausübenden Personen und Unterstützung für Opfer greifen ineinander. OTA und der Fokus auf die Arbeit mit den Gefährdern bringen die größten Erfolgsaussichten für eine Verbesserung der Gesamtsituation.
Weitere Information zum Verein DVOTA finden Sie hier.